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Bundesregierung verabschiedet Ernährungsstrategie

Die von Bundesminister Özdemir vorgelegte Ernährungsstrategie der Bundesregierung „Gutes Essen für Deutschland“ hat das Kabinett am 17. Januar 2024 beschlossen.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbart, eine Ernährungsstrategie insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche zu beschließen. Das Kabinett hat am 17. Januar 2024 die von Bundesminister Özdemir vorgelegte Ernährungsstrategie der Bundesregierung„Gutes Essen für Deutschland“ beschlossen. 

Die Ernährungsstrategie formuliert sechs strategische Ziele:  

  • Ausgewogen essen und ausreichend bewegen – angemessene Nährstoff- und Energieversorgung und Bewegung unterstützen 

  • Mehr Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte – pflanzenbetonte Ernährung stärken 

  • Gesund aufwachsen und gesund alt werden – sozial gerechten Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung schaffen 

  • Vielseitig essen in Kindertagesbetreuung, Schule und Kantine – Gemeinschaftsverpflegung verbessern 

  • Gutes Essen für uns und unsere Erde – Angebot nachhaltig und ökologisch produzierter Lebensmittel erhöhen 

  • Essen wertschätzen – Lebensmittelverschwendung reduzieren 

Den Text der gesamten Ernährungsstrategie finden Sie unten.  

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat sich zusammen mit anderen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft während der Erarbeitung der Ernährungsstrategie in verschiedenen Gremien und Formaten eingebracht. Wichtig war uns, dass einzelne Lebensmittel nicht pauschal verurteilt oder abgewertet werden. Denn es gibt keine ungesunden Lebensmittel, sondern nur ungesunde Lebensweisen. 

Die Ernährungsstrategie des Bundes sieht vor, dass im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine neue Geschäftsstelle zur Steuerung der Maßnahmen der Ernährungsstrategie gebildet wird. Zudem wird ein Begleitgremium gebildet, bestehend aus Vertretern der Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Interessenvertretung (und damit auch der Wirtschaft). Die Bildung einer neuen Geschäftsstelle im Ministerium bedeutet nach unserer Auffassung neue Bürokratie und neue Kosten.  

Der Zentralverband wird sich dafür einsetzen, die Interessen der Innungsbäcker im Begleitgremium angemessen zu vertreten.

 

Stand: 18. Januar 2024